Hinweis für Patientinnen und Patienten, die in ihrem Krankenhaus ein Anliegen vorbringen möchten

Der BPiK ist ein Berufsverband, der bundesweit Patientenfürsprecher und Patientenfürsprecherinnen unterstützt, den Austausch fördert und Transparenz schafft.

Zu unseren Zielen gehört die Schaffung enheitlicher Regelungen für die Berufung, Organisation und Tätigkeit von Patientenfürsprechern. Das BPiK setzt sich ferner dafür ein, dass die Aus- und Weiterbildung der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher auf verbindlichen Kriterien und Mindeststandards basiert. Es ist wichtig, dass diese Schulungen praxisorientiert sind und die Komplexität des Gesundheitssystems berücksichtigen. Die Verbesserung der Aus- und Weiterbildungssituation ist ein zentrales Anliegen der gesundheitspolitischen Aktivitäten des BPiK.

Somit sind wir als Verband nicht der richtige Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten, die sich persönlichen Beistand bei einem Anliegen wünschen oder dies vorbringen möchten.

Dafür ist stets jene Klinik zuständig, in welcher der betroffene Patient oder die betroffene Patientin behandelt wurde. Neben einer professionellen Patientenfürsprache, die es in vielen Krankenhäusern gibt, sind seit 2013 alle Kliniken verpflichtet, ein Beschwerdemanagement zu unterhalten.

Patienten mit einer Beschwerde oder einem Anliegen wenden sich deshalb vertrauensvoll an einen Ansprechpartner vor Ort in ihrer Klinik.

Der/die Patientenfürsprecher/in oder jeweilige Beschwerdemanager/in steht bei Problemen, Beschwerden oder Fragen gerne zur Seite. Patienten finden den/die Patientenfürsprecher/in sowie das Beschwerdemanagement jeder Klinik in der Regel einfach, indem sie in das Suchfeld bzw. die Suchfunktion auf der Website „Patientenfürsprecher“ oder „Beschwerdemanagement“ eingeben. Oder sie schreiben eine E-Mail an die Klinik oder stellen die Anfrage per Telefon.

Als weitere Anlaufstelle dient die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), diese berät Sie kostenfrei zu Gesundheits-, Rechts- und psychosozialen Fragen. Auch Verbraucherzentralen leisten eine unabhängige Beratung bei rechtlichen Fragen zu Gesundheitsleistungen und können auch bei Verdacht auf Behandlungsfehler aktiv helfen.

Sie möchten den BPiK und seine Ziele unterstützen?

Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher sind die Interessenvertreter von Patientinnen und Patienten in Kliniken und Krankenhäusern. Wenn Sie den BPiK, zum Beispiel mit einer Spende, unterstützen möchten,  freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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