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BPiK

Aktuelles
7. Januar 2021 - Tag des Patienten am 26. Januar 2021
21. August 2020 - Startschuss für den Award Patientendialog 2020:
28. Mai 2020 - Patientenfürsprache sicherstellen – Risiken vermeiden
2. Januar 2020 - St. Elisabeth-Krankenhaus Köln-Hohenlind gewinnt den Award Patientendialog 2019
15. November 2019 - Porträt der Patientenfürsprecherin Maria Sondermann
7. November 2019 - BPiK tauscht sich auf dem „Berliner Tag der Patientenfürsprecher“ über aktuelle Themen der Patientenfürsprache aus
5. November 2019 - Programm der BPiK-FACHTAGUNG
26. Juni 2019 - Startschuss für den Award Patientendialog / Bewerbungen sind ab sofort möglich
24. Mai 2019 - Damit jeder Kranke gehört wird – So helfen Patientenfürsprecher
24. Mai 2019 - BPiK wählt Ingrid Fuchs in den Vorstand, sowie Hanns-Georg von Wolff in den Beirat
  • Patientenfürsprecher begrüßen eine mögliche G-BA-Reform

    Patientenfürsprecher begrüßen eine mögliche G-BA-Reform

    — 11. Mai 2017

    Der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e. V. (BPiK) begrüßt die kürzlich geäußerten

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Der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e. V. (BPiK) begrüßt die kürzlich geäußerten Vorschläge von Dietrich Monstadt (CDU/CSU), den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) zu reformieren. Detlef Schliffke, 1. Vorsitzender des BPiK, sieht insbesondere den Vorschlag einer Stärkung der Patientenvertreter im G-BA als wichtiges Signal der Politik an die Patienten. „Patienten brauchen endlich eine Stimme in diesem so wichtigen gesundheitspolitischen Gremium. Bisher sind sie als eigentlich wichtigster Faktor im Gesundheitssystem leider noch ausgeklammert“, stellt Schliffke fest. In der bisherigen Zusammensetzung des G-BA sind zwar  bis zu fünf allgemeine Patientenvertreter sowie fünf themenbezogene Patientenvertreter vorgesehen, diese bleiben aber ohne Stimmberechtigung bei Entscheidungen. „Zu diskutieren ist neben einer Stimmberechtigung für Patientenvertreter auch die Frage, ob Patienten im Krankenhaus ausreichend Gehör finden“, betont der BPiK-Vorsitzende.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Beauftragt durch den Gesetzgeber, entscheidet das Gremium rechtsverbindlich über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen.