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  • BPiK veröffentlicht Leitlinie zur Umsetzung der Patientenfürsprache in Kliniken und Krankenhäusern

    BPiK veröffentlicht Leitlinie zur Umsetzung der Patientenfürsprache in Kliniken und Krankenhäusern

    — 12. Juni 2017

    Welche Qualifikationen ein Patientenfürsprecher haben sollte und wie die Patientenfürsprache optimal

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Welche Qualifikationen ein Patientenfürsprecher haben sollte und wie die Patientenfürsprache optimal in die Organisationsstruktur eines Krankenhauses eingebunden werden kann – diese und weitere Fragen beantwortet die neue Leitlinie, die der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e. V. (BPiK) auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

„Unser Ziel war es, offene Fragen zur Patientenfürsprache zu beantworten, die immer wieder an uns herangetragen werden. Insbesondere zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten eines Patientenfürsprechers gab es Informationsbedarf. Mit der Leitlinie ist es uns gelungen, diese Wissenslücke zu schließen“, freut sich Detlef Schliffke, 1. Vorsitzender des BPiK. „Die Richtlinie ist eine klare Empfehlung an die Entscheider in Kliniken und Krankenhäusern, Patientenfürsprecher fest in die Organisationsstruktur eines Krankenhauses einzubinden“, so der Vorsitzende. Dadurch sei es möglich, dass aus unzufriedenen Patienten zufriedene werden – ein unschätzbarer Mehrwert für Kliniken und Krankenhäuser.

Meilenstein der Patientenfürsprache
Die Leitlinie des BPiK ist ein Meilenstein im Sinne der Patientenfürsprache: Erstmals wurden bundesweit einheitlich die wichtigsten Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Qualifikation eines Patientenfürsprechers formuliert. „Die Patientenfürsprache ist zwar in den Landkrankenhausgesetzen der Bundesländer verankert – für deren Ausgestaltung in Kliniken und Krankenhäusern fehlte bislang eine Handlungsempfehlung, die länderübergreifend gültig ist“, so Schliffke weiter. Der BPiK-Vorsitzende zeigt sich zuversichtlich, dass die Patientenfürsprache innerhalb der Kliniken und Krankenhäuser mit Veröffentlichung der Leitlinie weiter an Bedeutung gewinnen wird. „Die Leitlinie ist gleichzeitig ein starkes Signal an alle, die sich ehrenamtlich als Patientenfürsprecher engagieren möchten. Sie enthält alle relevanten Informationen, die angehende Patientenfürsprecher benötigen“, betont Schliffke.

Die BPiK-Leitlinlie ist online unter www.bpik.de/der-bpik/leitlinie abrufbar.