Ihre Rech­te

als Pati­en­tin

und Pati­ent

Pati­en­ten­für­spre­che­rin­nen und Pati­en­ten­für­spre­cher

unter­stüt­zen Sie!

Als Pati­en­tin, Pati­ent oder Ange­hö­ri­ger haben Sie vie­le Rech­te bei einer gesund­heit­lich-medi­zi­ni­schen Behand­lung. Die Pati­en­ten­für­spre­chen­den unter­stüt­zen Sie dabei, die­se Rech­te wahr­zu­neh­men. Gut zu wis­sen: Die­se Hil­fe erhal­ten Sie stets in der Kli­nik oder Gesund­heits­ein­rich­tung vor Ort, wo Ihre Behand­lung statt­fin­det oder statt­ge­fun­den hat. Der BPiK selbst ist ein Berufs­ver­band, der bun­des­weit Pati­en­ten­für­spre­cher und Pati­en­ten­für­spre­che­rin­nen unter­stützt, den Aus­tausch för­dert und Trans­pa­renz schafft.

Somit kön­nen wir als Ver­band zwar über das wich­ti­ge The­ma Pati­en­ten­rech­te auf­klä­ren, sind aber nicht der geeig­ne­te Ansprech­part­ner für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die sich unmit­tel­ba­ren per­sön­li­chen Bei­stand bei einem Anlie­gen wün­schen oder dies vor­brin­gen möch­ten.

Pati­en­ten mit einer kon­kre­ten Beschwer­de oder einem per­sön­li­chen Anlie­gen wen­den sich des­halb stets ver­trau­ens­voll an einen Ansprech­part­ner vor Ort in der Kli­nik, in der sie behan­delt wer­den oder wur­den.

Der/die Patientenfürsprecher/in vor Ort steht Ihnen bei Pro­ble­men, Beschwer­den oder Fra­gen jeder­zeit zur Sei­te. Pati­en­ten fin­den den/die Patientenfürsprecher/in jeder Kli­nik in der Regel ein­fach, indem sie in das Such­feld bzw. die Such­funk­ti­on auf der Web­site „Pati­en­ten­für­spre­cher“ oder „Beschwer­de­ma­nage­ment“ ein­ge­ben. Oder sie schrei­ben eine E‑Mail an die Kli­nik oder stel­len die Anfra­ge per Tele­fon.

Als wei­te­re Anlauf­stel­le dient die Unab­hän­gi­ge Pati­en­ten­be­ra­tung Deutsch­land (UPD), die­se berät Sie kos­ten­frei zu Gesundheits‑, Rechts- und psy­cho­so­zia­len Fra­gen. Auch Ver­brau­cher­zen­tra­len sowie die Kran­ken­kas­sen (gesetz­lich oder pri­vat) leis­ten eine unab­hän­gi­ge Bera­tung bei recht­li­chen Fra­gen zu Gesund­heits­leis­tun­gen und kön­nen auch bei Ver­dacht auf Behand­lungs­feh­ler aktiv hel­fen.

Ergän­zend erläu­tern wir Ihnen an die­ser Stel­le, wel­che Rech­te als Pati­en­tin und Pati­ent Sie haben, wie Sie die­se wahr­neh­men und wie ein Pati­en­ten­für­spre­cher vor Ort in der Kli­nik Sie unter­stüt­zen kann.

Lie­be Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, lie­be Ange­hö­ri­ge…

…wenn Sie oder ein gelieb­ter Mensch im Kran­ken­haus sind, kann das eine her­aus­for­dern­de Zeit sein. Es ist wich­tig, sich dar­an zu erin­nern, dass Sie Rech­te haben — und dass es Men­schen gibt, die bereit sind, Sie in die­sem Pro­zess zu unter­stüt­zen. Ein wich­ti­ges Anlie­gen des BPiK und der Pati­en­ten­für­spre­chen­den ist es, Sie über Ihre Rech­te auf­zu­klä­ren und Sie über die Unter­stüt­zung zu infor­mie­ren, die Ihnen zur Ver­fü­gung steht.

Als Pati­ent haben Sie eine Rei­he von Rech­ten, die gesetz­lich ver­an­kert sind. Das betrifft unter ande­rem das Recht auf eine umfas­sen­de Infor­ma­ti­on und Auf­klä­rung über Ihre Krank­heit, geplan­te Unter­su­chun­gen und die vor­ge­se­he­ne Behand­lung. Sie haben das Recht, einer Behand­lung zuzu­stim­men oder sie abzu­leh­nen, nach­dem Sie umfas­send infor­miert wur­den. Dar­über hin­aus haben Sie das Recht, Ihre Behand­lungs­ent­schei­dung jeder­zeit zu ändern, solan­ge Sie ein­wil­li­gungs­fä­hig sind. Zusätz­lich haben Sie das Recht auf Schutz Ihrer Pri­vat­sphä­re und Ver­trau­lich­keit Ihrer medi­zi­ni­schen Infor­ma­tio­nen. Sie haben das Recht auf ange­mes­se­ne Schmerz­the­ra­pie und huma­ne Behand­lung.

Ihr Recht auf umfas­sen­de Infor­ma­ti­on und Auf­klä­rung

Als Pati­en­tin und Pati­ent haben Sie das Recht auf eine umfas­sen­de Infor­ma­ti­on und Auf­klä­rung über Ihre Krank­heit, inklu­si­ve aller damit ver­bun­de­nen Sym­pto­me, mög­li­cher Dia­gno­se­ver­fah­ren und Behand­lungs­me­tho­den. Die­ses Recht umfasst meh­re­re Aspek­te:

1. Kla­re und ver­ständ­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on: Ärz­te und medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal sind ver­pflich­tet, medi­zi­ni­sche Fach­be­grif­fe und kom­ple­xe medi­zi­ni­sche Infor­ma­tio­nen in einer für Sie ver­ständ­li­chen Spra­che zu erklä­ren.

2. Infor­ma­ti­on über Dia­gno­se­ver­fah­ren: Vor der Durch­füh­rung von Dia­gno­se­ver­fah­ren soll­ten Sie dar­über auf­ge­klärt wer­den, wie das Ver­fah­ren funk­tio­niert, was es zu erwar­ten gibt und wel­che Risi­ken, wenn über­haupt, bestehen.

3. Infor­ma­ti­on über Behand­lungs­mög­lich­kei­ten: Sobald eine Dia­gno­se gestellt wur­de, soll­ten Ihnen alle ver­füg­ba­ren Behand­lungs­op­tio­nen vor­ge­stellt wer­den, ein­schließ­lich der vor­ge­schla­ge­nen Behand­lung, alter­na­ti­ver Behand­lungs­me­tho­den und der Mög­lich­keit, kei­ne Behand­lung zu wäh­len. Dabei soll­ten die poten­zi­el­len Vor- und Nach­tei­le jeder Opti­on, ein­schließ­lich Neben­wir­kun­gen, Risi­ken, Kos­ten und Erfolgs­aus­sich­ten, dis­ku­tiert wer­den.

4. Fort­lau­fen­de Infor­ma­ti­on: Sie soll­ten wäh­rend der gesam­ten Behand­lung regel­mä­ßig aktua­li­siert und über Ände­run­gen oder Fort­schrit­te in Ihrem Zustand infor­miert wer­den. Wenn es zu Kom­pli­ka­tio­nen kommt oder wenn sich der Behand­lungs­plan ändert, haben Sie ein Recht auf eine kla­re und umfas­sen­de Erklä­rung.

5. Recht auf Infor­ma­ti­on in Not­fäl­len: In Not­fall­si­tua­tio­nen kann es vor­kom­men, dass nicht genü­gend Zeit für eine aus­führ­li­che Auf­klä­rung und Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zur Ver­fü­gung steht. In sol­chen Fäl­len haben Sie das Recht, sobald wie mög­lich nach dem Ereig­nis über das, was pas­siert ist, und die vor­ge­nom­me­nen Maß­nah­men infor­miert zu wer­den. Es ist wich­tig zu erwäh­nen, dass Ihre Zustim­mung zur Behand­lung immer noch erfor­der­lich ist, sobald Sie in der Lage sind, eine infor­mier­te Ent­schei­dung zu tref­fen, außer in den sel­te­nen Fäl­len, in denen ein unmit­tel­ba­res Han­deln zur Ret­tung des Lebens oder zur Ver­mei­dung schwe­rer Gesund­heits­schä­den erfor­der­lich ist.

All die­se Infor­ma­tio­nen sol­len Ihnen hel­fen, infor­mier­te Ent­schei­dun­gen über Ihre Gesund­heits­ver­sor­gung zu tref­fen und sicher­zu­stel­len, dass Ihre Behand­lung Ihren Wün­schen und Bedürf­nis­sen ent­spricht. Soll­ten Sie sich zu irgend­ei­nem Zeit­punkt unsi­cher oder unzu­rei­chend infor­miert füh­len, zögern Sie nicht, wei­te­re Fra­gen zu stel­len oder die Hil­fe eines Pati­en­ten­für­spre­chers in Anspruch zu neh­men. Pati­en­ten­für­spre­cher sind unab­hän­gi­ge und neu­tra­le Ansprech­part­ner, die Sie dabei unter­stüt­zen kön­nen, Ihre Rech­te als Pati­ent zu wah­ren und zu stär­ken. Sie kön­nen Ihnen dabei hel­fen, Pro­ble­me und Beschwer­den im Gesund­heits­sys­tem zu klä­ren und sie an die rich­ti­gen Stel­len wei­ter­zu­lei­ten.

Ihr Recht auf men­schen­wür­di­ge Behand­lung, Pri­vat­sphä­re und Ver­trau­lich­keit

Das Recht auf men­schen­wür­di­ge Behand­lung, Pri­vat­sphä­re und Ver­trau­lich­keit sind zen­tra­le Säu­len Ihrer Pati­en­ten­rech­te.
Hier sind eini­ge Details, die die­se Rech­te betref­fen:

1. Men­schen­wür­di­ge Behand­lung und Pfle­ge:

Jeder Pati­ent hat das Recht auf eine men­schen­wür­di­ge Behand­lung, die den phy­si­schen, psy­chi­schen und sozia­len Bedürf­nis­sen gerecht wird. Das bedeu­tet, dass die Behand­lung und Pfle­ge respekt­voll und mit Wür­de durch­ge­führt wer­den soll­te, unab­hän­gig von Geschlecht, Alter, Ras­se, Natio­na­li­tät, Reli­gi­on, sozia­ler oder wirt­schaft­li­cher Situa­ti­on, oder der Art der Erkran­kung. Das Per­so­nal soll­te sich die Zeit neh­men, auf Ihre Bedürf­nis­se und Sor­gen ein­zu­ge­hen und Sie als ein Indi­vi­du­um und nicht nur als eine Krank­heit oder ein Sym­ptom zu behan­deln.

2. Pri­vat­sphä­re

Ihr Recht auf Pri­vat­sphä­re bedeu­tet, dass Ihre per­sön­li­che und kör­per­li­che Inti­mi­tät zu jeder Zeit respek­tiert wer­den soll­te. Das umfasst auch Situa­tio­nen wie Unter­su­chun­gen, Behand­lun­gen und Pfle­ge, bei denen Sie mög­li­cher­wei­se auf eine gewis­se Pri­vat­sphä­re ver­zich­ten müs­sen. Das Per­so­nal soll­te immer Ihr Recht auf Pri­vat­sphä­re ach­ten und sich bemü­hen, die­se Situa­tio­nen so ange­nehm wie mög­lich zu gestal­ten. Sie haben auch das Recht auf Schutz vor kör­per­li­cher und geis­ti­ger Miss­hand­lung, Ver­nach­läs­si­gung und Aus­beu­tung. Das umfasst auch das Recht, pri­va­te Besu­che zu emp­fan­gen, solan­ge dies den Hei­lungs­pro­zess nicht stört.

3. Ver­trau­lich­keit Ihrer Daten

Alle Ihre medi­zi­ni­schen und per­sön­li­chen Infor­ma­tio­nen, die wäh­rend Ihrer Behand­lung und Pfle­ge gesam­melt wer­den, sind ver­trau­lich. Das bedeu­tet, dass die­se Infor­ma­tio­nen nur mit Per­so­nen geteilt wer­den dür­fen, die direkt an Ihrer Behand­lung betei­ligt sind oder wenn Sie Ihre aus­drück­li­che Zustim­mung geben. Dies betrifft alle Infor­ma­tio­nen, die münd­lich, schrift­lich oder elek­tro­nisch über­mit­telt wer­den. Sie haben auch das Recht auf Zugang zu Ihren medi­zi­ni­schen Unter­la­gen und auf Berich­ti­gung, wenn Sie glau­ben, dass die dar­in ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen unge­nau oder unvoll­stän­dig sind. Dar­über hin­aus haben Sie das Recht, dass Ihre per­sön­li­chen Gesund­heits­in­for­ma­tio­nen sicher gespei­chert wer­den und dass geeig­ne­te Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um sie vor Dieb­stahl, Ver­lust und unbe­fug­tem Zugriff zu schüt­zen.

Dies sind Ihre grund­le­gen­den Rech­te im Zusam­men­hang mit men­schen­wür­di­ger Behand­lung, Pri­vat­sphä­re und Ver­trau­lich­keit. Sie sind dazu da, Sie zu schüt­zen und sicher­zu­stel­len, dass Sie eine ange­mes­se­ne und respekt­vol­le Gesund­heits­ver­sor­gung erhal­ten. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die­se Rech­te ver­letzt wer­den, soll­ten Sie sich an einen Pati­en­ten­für­spre­cher oder eine Pati­en­ten­für­spre­che­rin wen­den, der oder die Ihnen hel­fen kann, Ihre Rech­te zu ver­tei­di­gen und Beschwer­den zu bear­bei­ten.

Ihr Recht auf eine Zweit­mei­nung

Zudem haben Sie das Recht auf eine Zweit­mei­nung, das heißt, Sie kön­nen sich von einem ande­ren Arzt zu Ihrer Erkran­kung und den Behand­lungs­mög­lich­kei­ten bera­ten las­sen.

Das Recht auf eine Zweit­mei­nung ist ein wich­ti­ger Bestand­teil Ihrer Pati­en­ten­rech­te und ermög­licht Ihnen, eine unab­hän­gi­ge medi­zi­ni­sche Bewer­tung von einem ande­ren Arzt oder medi­zi­ni­schen Exper­ten ein­zu­ho­len. Dies kann beson­ders hilf­reich sein, wenn Sie vor wich­ti­gen Gesund­heits­ent­schei­dun­gen ste­hen.

Hier sind eini­ge Aspek­te, die die­ses Recht umfas­sen:

1. Unab­hän­gi­ge Bewer­tung

Eine Zweit­mei­nung ist im Wesent­li­chen eine unab­hän­gi­ge Bewer­tung Ihrer medi­zi­ni­schen Situa­ti­on durch einen ande­ren Arzt. Dies kann eine Über­prü­fung Ihrer Dia­gno­se beinhal­ten, eine Ein­schät­zung des vor­ge­schla­ge­nen Behand­lungs­plans oder ein­fach eine wei­te­re Per­spek­ti­ve zu Ihrer Krank­heit und den damit ver­bun­de­nen Optio­nen. Bei Bedarf soll­ten Sie eine Kopie Ihrer medi­zi­ni­schen Unter­la­gen, ein­schließ­lich der Ergeb­nis­se aller Tests und Unter­su­chun­gen, erhal­ten, um sie dem Arzt, der die Zweit­mei­nung abgibt, zur Ver­fü­gung zu stel­len.

2. Suche nach einem zwei­ten Mei­nungs­ge­ber

Sie haben das Recht, einen Arzt oder medi­zi­ni­schen Exper­ten um eine Zweit­mei­nung zu bit­ten. Dies kann ein Spe­zia­list auf dem Gebiet Ihrer Krank­heit sein oder ein Arzt, dem Sie beson­ders ver­trau­en. Sie soll­ten sich bei der Suche nach einer Zweit­mei­nung nicht ein­ge­schränkt füh­len. Möch­ten Sie die ärzt­li­che Zweit­mei­nung nut­zen, muss dies eine Ärz­tin oder einen Arzt sein, die für das Zweit­mei­nungs­ver­fah­ren zuge­las­sen ist. Die­se Zweitmeinungsärzt:innen sind beson­ders qua­li­fi­ziert und unab­hän­gig.

3. Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Ihrem ursprüng­li­chen Arzt

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass das Ein­ho­len einer Zweit­mei­nung nicht bedeu­tet, dass Sie Ihrem ursprüng­li­chen Arzt nicht ver­trau­en. Es ist eine gute Pra­xis, Ihrem Arzt mit­zu­tei­len, dass Sie eine Zweit­mei­nung ein­ho­len möch­ten, und die Ergeb­nis­se die­ser Zweit­mei­nung mit ihm zu bespre­chen. Ihr Arzt soll­te offen und unter­stüt­zend sein und alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stel­len.

4. Kei­ne Repres­sa­li­en

Das Recht auf eine Zweit­mei­nung schützt Sie auch vor Repres­sa­li­en oder nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf Ihre wei­te­re Behand­lung. Das Ein­ho­len einer Zweit­mei­nung soll­te nie­mals Ihre Bezie­hung zu Ihrem Arzt beein­träch­ti­gen oder Ihre Behand­lung nega­tiv beein­flus­sen. Soll­te dies doch der Fall sein, kön­nen Sie sich an einen Pati­en­ten­für­spre­cher wen­den, um Unter­stüt­zung zu erhal­ten

Das Recht auf eine Zweit­mei­nung ist ein wert­vol­les Werk­zeug, das Ihnen hilft, infor­mier­te Ent­schei­dun­gen über Ihre Gesund­heits­ver­sor­gung zu tref­fen und sicher­zu­stel­len, dass Sie die für Sie bes­te Behand­lung erhal­ten. Eine Zweit­mei­nung gibt Ihnen das Recht, eine wei­te­re medi­zi­ni­sche Mei­nung ein­zu­ho­len, aber es obliegt immer noch Ihnen, zu ent­schei­den, wel­chem medi­zi­ni­schen Rat Sie fol­gen möch­ten.

Ihre Hil­fe & Unter­stüt­zung durch die unab­hän­gi­gen Pati­en­ten­für­spre­cher

Eine wich­ti­ge Stüt­ze in Ihrem Rech­te-Dschun­gel sind die unab­hän­gi­gen Pati­en­ten­für­spre­cher. Sie agie­ren unab­hän­gig und neu­tral und sind Ihr ers­ter Ansprech­part­ner bei Pro­ble­men oder Unklar­hei­ten. Der Pati­en­ten­für­spre­cher berät und unter­stützt Sie dabei, Ihre Rech­te als Pati­ent durch­zu­set­zen. So kann er bei­spiels­wei­se dabei hel­fen, eine Situa­ti­on zu klä­ren, in der Sie sich von Ihrem behan­deln­den Arzt nicht aus­rei­chend infor­miert fühl­ten.  

So kön­nen Ihnen die Pati­en­ten­für­spre­che­rin­nen und Pati­en­ten­für­spre­cher in Ihrem Kran­ken­haus hel­fen:

1. Unab­hän­gi­ge und neu­tra­le Bera­tung

Pati­en­ten­für­spre­cher sind unab­hän­gi­ge und neu­tra­le Bera­ter. Sie sind nicht an eine medi­zi­ni­sche Ein­rich­tung oder an bestimm­te Ärz­te gebun­den. Ihr pri­mä­res Ziel ist es, Ihnen dabei zu hel­fen, Ihre Rech­te als Pati­ent zu ver­ste­hen und durch­zu­set­zen. Dabei han­deln sie immer im bes­ten Inter­es­se des Pati­en­ten und arbei­ten dar­an, sicher­zu­stel­len, dass Ihre gesetz­lich fest­ge­leg­ten Rech­te ein­ge­hal­ten wer­den.

2. Ihr ers­ter Ansprech­part­ner bei Fra­gen und Pro­ble­men im Kran­ken­haus

Bei Unklar­hei­ten oder Pro­ble­men inner­halb des Gesund­heits­sys­tems soll­ten Sie sich an einen Pati­en­ten­für­spre­cher wen­den. Sie kön­nen Fra­gen zu Ihrer Behand­lung, Ihrer Dia­gno­se oder zu Ihren Rech­ten als Pati­ent haben — ein Pati­en­ten­für­spre­cher ist da, um Ihnen zu hel­fen, Ant­wor­ten zu fin­den. Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Gesprä­che mit einem Pati­en­ten­für­spre­cher ver­trau­lich sind, um Ihre Pri­vat­sphä­re zu schüt­zen.

3. Unter­stüt­zung und Bera­tung

Pati­en­ten­für­spre­cher unter­stüt­zen und bera­ten Sie in Situa­tio­nen, in denen Sie sich unsi­cher oder unin­for­miert füh­len. Wenn Sie bei­spiels­wei­se das Gefühl haben, dass Ihr behan­deln­der Arzt Sie nicht aus­rei­chend infor­miert hat oder wenn Sie Ihre Zustim­mung zu einer Behand­lung in Fra­ge stel­len, kann ein Pati­en­ten­für­spre­cher Ihnen dabei hel­fen, die­se Fra­gen zu klä­ren. Sie kön­nen auch bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem medi­zi­ni­schen Per­so­nal hel­fen und sicher­stel­len, dass Ihre Beden­ken gehört und berück­sich­tigt wer­den. Dar­über hin­aus kön­nen sie bei Bedarf Unter­stüt­zung bei admi­nis­tra­ti­ven Fra­gen, wie bei­spiels­wei­se der Ein­ho­lung von medi­zi­ni­schen Unter­la­gen, bie­ten.

4. Kon­flikt­lö­sung

Pati­en­ten­für­spre­cher spie­len auch eine wich­ti­ge Rol­le bei der Lösung von Kon­flik­ten zwi­schen Pati­en­ten und Gesund­heits­dienst­leis­tern. Sie kön­nen dazu bei­tra­gen, Miss­ver­ständ­nis­se zu klä­ren, und bei Bedarf Media­ti­on oder Schlich­tung anbie­ten.

Ihre Zusam­men­ar­beit mit einem Pati­en­ten­für­spre­cher

Wenn Sie oder Ihre Ange­hö­ri­gen mit einem Pro­blem kon­fron­tiert sind, zögern Sie nicht, sich an den Pati­en­ten­für­spre­cher zu wen­den. Sie kön­nen Fra­gen stel­len, Ihre Beden­ken äußern oder ein­fach nur spre­chen — und sie wer­den Ihnen zuhö­ren und hel­fen, eine Lösung zu fin­den. Ein Bei­spiel hier­für könn­te sein, dass Sie das Gefühl haben, dass Ihre Beden­ken hin­sicht­lich einer vor­ge­schla­ge­nen Behand­lung nicht gehört wer­den. Der Pati­en­ten­für­spre­cher könn­te in die­sem Fall als Ver­mitt­ler fun­gie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Stim­me gehört wird. Die­ser Dienst ist kos­ten­los und zielt dar­auf ab, die Qua­li­tät Ihrer Gesund­heits­ver­sor­gung zu ver­bes­sern und Ihre Erfah­rung im Gesund­heits­we­sen zu ver­bes­sern.

Bun­des­ver­band Pati­en­ten­für­spre­cher in Kran­ken­häu­sern e.V. (BPiK)

Der Bun­des­ver­band Pati­en­ten­für­spre­cher in Kran­ken­häu­sern (BPiK) setzt sich bun­des­weit mit mehr als 200 Mit­glie­dern für die Inter­es­sen der Pati­en­ten­für­spre­chen­den ein. Seit 2015 enga­giert sich der Ver­band aktiv für eine Qua­li­fi­zie­rung der Pati­en­ten­für­spre­cher und für ein­heit­li­che Rege­lun­gen bei deren Beru­fung und Aus­bil­dung. Der BPiK orga­ni­siert, gemein­sam mit dem Bun­des­ver­band Beschwer­de­ma­nage­ment für Gesund­heits­ein­rich­tun­gen e.V (BBfG) wich­ti­ge Akti­ons­platt­for­men und Ver­an­stal­tun­gen wie den jähr­li­chen “Tag des Pati­en­ten” am 26. Janu­ar und den “Award Pati­en­ten­dia­log”. Mit die­sen Aktio­nen macht der Ver­band auf die Rech­te der Pati­en­ten auf­merk­sam und stärkt die Posi­ti­on der Pati­en­ten­für­spre­cher.

Ins­ge­samt sind Pati­en­ten­für­spre­cher ein star­kes Unter­stüt­zungs­sys­tem, das Ihnen hilft, Ihre Rech­te im Gesund­heits­we­sen effek­tiv wahr­zu­neh­men und durch­zu­set­zen. Lei­der ist die Pati­en­ten­für­spra­che noch nicht in allen Bun­des­län­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben; zu den Län­dern, in den Kli­ni­ken nicht ver­pflich­tet sind, eine/n Pati­en­ten­für­spre­chen­den zu beschäf­ti­gen, zäh­len, Bay­ern, Ham­burg, Schles­wig-Hol­stein und Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Das zu ändern, auch dar­an arbei­tet der BPiK. Fer­ner machen wir uns als Ver­band für eine fach­lich qua­li­fi­zier­te Aus- und Fort­bil­dung der Pati­en­ten­für­spre­chen­den stark. Ob in der Kli­nik Ihrer Wahl ein Pati­en­ten­fürs­re­chen­der vor Ort ist, erfah­ren Sie meist auf der Kli­nik­web­site. Die Pati­en­ten­für­spre­chen­den, die Mit­glied im BPiK sind bzw. deren Kli­ni­ken, fin­den Sie auf unse­rer Kar­te.

Lie­be Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, lie­be Ange­hö­ri­ge: Wis­sen ist Macht — ins­be­son­de­re, wenn es um Ihre Gesund­heit geht. Wenn Sie Ihre Rech­te als Pati­ent ken­nen und sich aktiv dafür ein­set­zen, kön­nen Sie Ihre medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung maß­geb­lich beein­flus­sen. Pati­en­ten­für­spre­cher und Orga­ni­sa­tio­nen wie der BPiK ste­hen Ihnen dabei zur Sei­te. Zögern Sie nicht, die­se Unter­stüt­zung in Anspruch zu neh­men.

Hel­fen Sie den Pati­en­ten-Hel­fern — wer­den Sie BPiK-Unter­stüt­zer

Kon­flik­te wäh­rend des Kli­nik­auf­ent­hal­tes stö­ren die Gene­sung und müs­sen des­halb schnell und unbü­ro­kra­tisch gelöst wer­den.

Pati­en­ten­für­spre­cher ste­hen Pati­en­ten und Ange­hö­ri­gen per­sön­lich als Gesprächs­part­ner zur Ver­fü­gung.

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