Krankenhausreform: „Es fehlt die Perspektive der Patientinnen und Patienten“, so der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern
Der BPiK fordert angesichts der anstehenden Krankenhausreform in einem dringenden Appell, die Perspektive der Patientinnen und Patienten stärker zu berücksichtigen.
Der BPiK begrüßt das Ziel der Krankenhausreform, Strukturen neu zu ordnen und die Versorgung zu modernisieren. „Doch bei vielen unserer täglichen Gespräche mit Patientinnen, Patienten und deren Angehörigen spüren wir Verunsicherung und hören immer wieder Fragen zur Versorgungssicherheit“, so Detlef Schliffke, 1. Vorsitzender des BPiK.
Entsprechend fordert der BPiK, dass die Patientenfürsprache intensiv in die Gestaltung der Krankenhausreform einbezogen wird. Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nehmen eine einzigartige Perspektive und wichtige Rolle im Gesundheitssystem ein:
Als unabhängige und nicht weisungsgebundene Interessenvertreter von Patientinnen und Patienten sind sie eine wichtige Säule der Patientenzufriedenheit im bundesdeutschen Gesundheitswesen und fördern nachweislich Patientenorientierung und Patientenzufriedenheit.
Der BPiK fordert eindringlich die Berücksichtigung der folgenden Patienteninteressen:
Patientenfürsprache muss verfügbar sein
Viele medizinische Behandlungen, die bisher mehrere Tage beanspruchten, sollen zukünftig innerhalb eines Tages im Krankenhaus umgesetzt werden. Die Entscheidung für eine Tagesbehandlung liegt beim Krankenhaus und erfordert zugleich die Zustimmung der Patientin oder des Patienten. Mit noch kürzeren Liegezeiten und der geplanten Ambulantisierung gibt es schon jetzt eine stark steigende Anzahl an Fragen und Beratungsbedarf. Oft mangelt es Patientinnen und Patienten an notwendigen Informationen zur Beurteilung ihrer Behandlungswege oder an der Fähigkeit, verfügbare Informationen einzuordnen. Entsprechend muss zukünftig noch besser und lückenlos gewährleistet sein, dass Patientenfürsprechende regelmäßig vor Ort in ihren Krankenhäusern Sprechzeiten anbieten, um eine zeitnahe und niedrigschwellige Kontaktaufnahme durch Patientinnen, Patienten und deren Angehörige zu gewährleisten. Gespräche und Beratungstermine, die rechtzeitig und qualifiziert erfolgen, nützen auch den Kliniken und Krankenhäusern selbst: Patienten, deren Beschwerden und Anliegen geklärt werden konnten, kehren wieder, (be-) werten positiv, vermeiden den Klageweg und entlasten damit nicht nur Pflegende und Ärzteschaft, sondern die gesamte Verwaltung.
Komplexe Behandlungen = komplexe Fragen
Das Konzept einer gestuften Krankenhausversorgung bei gleichzeitig klar definierten Mindestvorgaben ist unter medizinischen Aspekten sinnvoll. Doch es bedeutet auch: Die Wege werden weiter, die Behandlungsschemata komplexer. Patientenfürsprechende sind dafür prädestiniert, als Vermittler zwischen Patienten, medizinischem Personal und Verwaltung diesen Prozess zu begleiten und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung zu sichern. Damit Patientenfürsprecher diese Beratung leisten können, ist eine stetige Qualifizierung notwendig. Der BPiK erneuert deshalb seine Forderung nach einer Qualifizierungsoffensive in der Patientenfürsprache.
Wachsender Beratungsbedarf einer alternden Gesellschaft
Auch der wachsende Versorgungsbedarf durch eine älter werdende Gesellschaft mit ausreichend Pflegepersonal und ärztlichem Personal muss geregelt werden. In einer immer älter werdenden Gesellschaft müssen ältere und pflegebedürftige Menschen besonders in den Blick genommen werden. Sie müssen häufiger, oft auch ungeplant, ins Krankenhaus, können lange Wege schlechter bewältigen und brauchen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt öfter Pflege und Rehabilitation. Auch hier braucht es die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher, die als Vermittler zwischen Patienten, medizinischem Personal und Verwaltung fungieren. Durch ihre Beteiligung an der Reform können sie sicherstellen, dass die Patienten über Veränderungen informiert sind und Vertrauen in den Reformprozess haben.
Einheitliche bundesweite Regelungen
Die Krankenhausplanung in Deutschland obliegt den Bundesländern. Eine weitere wichtige Forderung des BPiK lautet deshalb, endlich in allen Bundesländern Klarheit bei der Bestellung und Qualifizierung von Patientenfürsprechenden zu schaffen. Es fehlen noch immer Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung, sowie für Berufung, Organisation und Tätigkeit der Patientenfürsprecher. Auch einheitliche Regelungen für Aufwandsentschädigungen sind Teil dieser Forderung. Der BPiK verweist in diesem Zusammenhang auf die erfolgreiche Qualifizierungsinitiative des Landesverbandes der Patientenfürsprechenden in Krankenhäusern in NRW e.V. (LPiK NRW).
Die unabhängige Arbeit der Patientenfürsprecher ist von unschätzbarem Wert für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Ihre Einbeziehung in die Krankenhausreform bedeutet einen Gewinn für die Patienten und eine Stärkung für das gesamte Gesundheitssystem. Weil gerade deren essenzielle Funktion in der derzeitigen Planung der Krankenhausreform noch nicht berücksichtigt wird, bekräftigt der BPiK noch einmal seine wichtige Forderung, nach einer umfassenden Berücksichtigung der Patientenfürsprache in gesamten Reformprozess.