Für ein patientenzentriertes und patientenorientiertes Gesundheitswesen:
Unsere Positionen und Forderungen
Patientenfürsprechende sind unverzichtbare Vermittler zwischen Patientinnen, Patienten und dem Gesundheitssystem. Als unabhängige Interessenvertreter tragen sie maßgeblich zur Patientenzufriedenheit bei und fördern eine patientenorientierte Versorgung. Ihre Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Verantwortung, da sie sowohl die Anliegen der Patienten vertreten als auch zur Lösung von Konflikten beitragen und gleichzeitig Verbesserungspotenziale aufzeigen.
Doch trotz der enormen Bedeutung dieser Arbeit fehlen weiterhin dringend notwendige, einheitliche Regelungen zur Berufung, Qualifikation und angemessenen Vergütung von Patientenfürsprechenden. Es ist enttäuschend, dass die Politik bisher nicht entschlossen genug handelt, obwohl der Nutzen für das Gesundheitssystem offensichtlich ist und der BPiK seit Jahren auf diese Missstände hinweist.
Dies sind die Forderungen und Positionen des BPiK:
1. Einheitliche Regelungen für die Berufung, Organisation und Tätigkeit von Patientenfürsprechenden
Die Berufung und der Einsatz von Patientenfürsprechenden sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern ist die Berufung von Patientenfürsprechenden nicht einmal verpflichtend. Der BPiK fordert daher, dass es in ganz Deutschland verbindliche Regelungen gibt, die klar festlegen, wie Patientenfürsprechende berufen und organisiert werden. Damit Patientenfürsprechende ihre wichtige Tätigkeit optimal ausüben können, müssen sie leicht zugänglich und gut erreichbar sein. Eine angemessene Ausstattung ihres Arbeitsplatzes ist genauso essenziell wie eine hohe Sichtbarkeit auf den Informationsplattformen der Kliniken, in denen sie arbeiten. Angesichts der zunehmend kürzeren Verweildauer von Patienten im Krankenhaus ist es entscheidend, dass Patientenfürsprechende schnell Zugang zu den verantwortlichen Entscheidungsträgern haben.
2. Einheitliche Regelungen für Fort- und Weiterbildungen
Obwohl der Mehrwert der Patientenfürsprache unbestritten ist, gibt es nach wie vor keine bundesweit einheitlichen Regelungen für die Fort- und Weiterbildung von Patientenfürsprechenden. Dies ist unverständlich. Seit Herbst 2024 setzt der BPiK gemeinsam mit dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) ein klares Zeichen: Unser neues, praxisnahes Qualifizierungsprogramm trägt den komplexen Anforderungen des Gesundheitswesens Rechnung und bietet eine anwendungsorientierte Schulung.
Das Programm basiert auf den bewährten Modellen aus Nordrhein-Westfalen, die vom Gesundheitsministerium gefördert wurden. Mit der neuen Gesetzgebung in NRW wurden detaillierte Regelungen zur Beschäftigung von Patientenfürsprechenden eingeführt, die der BPiK als Vorbild sieht. Diese Regelungen sollten bundesweit übernommen werden, besonders in den Bundesländern, in denen bisher keine oder unzureichende Vorschriften existieren.
3. Einheitliche Regelungen für Aufwandsentschädigungen
Patientenfürsprechende leisten eine unverzichtbare und verantwortungsvolle Arbeit, die meist ehrenamtlich ausgeführt wird. Es ist jedoch unerlässlich, dass für alle Patientenfürsprechenden eine faire Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung festgelegt wird. Dies würde nicht nur die Anerkennung ihrer wichtigen Tätigkeit widerspiegeln, sondern auch die Attraktivität des Ehrenamts erhöhen und langfristig die Qualität der Patientenfürsprache sichern.
Die Zukunft unseres Gesundheitswesens muss strikt patientenorientiert und patientenzentriert sein – und die Patientenfürsprache als Mittler zwischen Patienten, medizinischem Personal und Klinikleitungen spielt dabei eine zentrale Rolle.
Gemeinsam können wir im BPiK dafür sorgen, dass die Stimme der Patientinnen jund Patienten gehört wird und deren Bedürfnisse konsequent in den Mittelpunkt rücken.
Lassen Sie uns kooperativ für ein Gesundheitssystem arbeiten, das auf Vertrauen, Transparenz und Zusammenarbeit beruht! Die Patientenfürsprechenden sind ein unverzichtbarer Teil dieses Miteinanders.
Helfen Sie den Patienten-Helfern — werden Sie BPiK-Unterstützer
Konflikte während des Klinikaufenthaltes stören die Genesung und müssen deshalb schnell und unbürokratisch gelöst werden.
Patientenfürsprecher stehen Patienten und Angehörigen persönlich als Gesprächspartner zur Verfügung.