Ihr Schlüs­sel zu einer erfolg­rei­chen Pati­en­ten­für­spra­che: Das Qua­li­fi­zie­rungs­pro­gramm “Pati­en­ten­für­spre­chen­de im Kran­ken­haus” von BPiK und DKI

Erwei­tern Sie Ihr Wis­sen und Ihre Kom­pe­tenz als Pati­en­ten­für­spre­che­rin und Pati­en­ten­für­spre­cher!

In Koope­ra­ti­on mit dem Deut­schen Kran­ken­haus­in­sti­tut (DKI) bie­tet der Bun­des­ver­band Pati­en­ten­für­spre­cher in Kran­ken­häu­sern e.V. (BPiK) zwei exklu­si­ve Qua­li­fi­zie­run­gen an, die per­fekt auf Ihre Bedürf­nis­se und Auf­ga­ben zuge­schnit­ten ist. Ob als Online-Semi­nar oder Prä­senz-Work­shop – hier erwer­ben Sie das Fach­wis­sen und die Fähig­kei­ten, die Sie für Ihre täg­li­che Arbeit stär­ken und erfolg­reich machen.

Sie haben die Wahl zwi­schen einem aus­führ­li­chen inter­ak­ti­ven 2‑tägigen Prä­senz-Work­shop und einer kom­pak­ten, auf zwei hal­be Tage auf­ge­teil­ten Online-Schu­lung.

War­um die­se Qua­li­fi­zie­rung für Sie wert­voll und wich­tig ist

Pati­en­ten­für­spre­che­rin­nen und Pati­en­ten­für­spre­cher sind unver­zicht­ba­re Brü­cken­bau­er. Doch mit mehr Fach- und Hin­ter­grund­wis­sen sind vie­le Her­aus­for­de­run­gen im Kli­nik­all­tag viel leich­ter und bes­ser zu meis­tern.

Unser wei­ter­ent­wi­ckel­tes Qua­li­fi­zie­rungs­pro­gramm baut auf den erfolg­rei­chen Fort­bil­dungs­maß­nah­men des Lan­des­ver­ban­des der Pati­en­ten­für­spre­chen­den in Kran­ken­häu­sern in NRW (LPiK) auf. Die Erfah­run­gen aus Nord­rhein-West­fa­len zei­gen ein­drucks­voll, wie Schu­lun­gen und Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men die Arbeit der Pati­en­ten­für­spre­chen­den nicht nur erleich­tern, son­dern auch die Qua­li­tät der Pati­en­ten­ver­sor­gung nach­hal­tig ver­bes­sern kön­nen – zum Nut­zen von Pati­en­tin­nen, Pati­en­ten sowie Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­sern.

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Vor­tei­le für Sie als teilnehmende/r Patientenfürsprecher/in…

Pra­xis­na­he Schu­lung auf Basis bewähr­ter Exper­ti­se

Auf­bau­end auf dem lang­jäh­ri­gen Wis­sen der BPiK-Mit­glie­der und den erfolg­rei­chen Erfah­run­gen aus dem Modell­pro­jekt in Nord­rhein-West­fa­len, das vom Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um geför­dert wur­de, bie­ten wir Ihnen eine pra­xis­ori­en­tier­te Schu­lung. Sie erwer­ben genau die Fähig­kei­ten und Metho­den, die Sie direkt in Ihrem Kli­nik­all­tag anwen­den kön­nen – für eine effek­ti­ve und erfolg­rei­che Pati­en­ten­für­spra­che.

Pro­fi­tie­ren Sie von Ver­net­zung und Aus­tausch

Nut­zen Sie den Aus­tausch mit ande­ren Pati­en­ten­für­spre­chen­den und erwei­tern Sie Ihr pro­fes­sio­nel­les Netz­werk. Der direk­te Dia­log mit Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ermög­licht es Ihnen, wert­vol­le Ein­bli­cke in bewähr­te Prak­ti­ken zu gewin­nen. Gleich­zei­tig schaf­fen Sie wert­vol­le Kon­tak­te, die Sie lang­fris­tig bei Ihrer Arbeit unter­stüt­zen und stär­ken.

 

 

Zer­ti­fi­zie­rung – Ihr Nach­weis für Fach­kom­pe­tenz und Enga­ge­ment

Mit Ihrer erfolg­rei­chen Teil­nah­me an unser­me Qua­li­fi­zie­rungs­pro­gramm erhal­ten Sie ein aner­kann­tes Zer­ti­fi­kat, das gemein­sam vom BPiK und dem DKI ver­lie­hen wird. Die­ses Zer­ti­fi­kat bestä­tigt nicht nur Ihre Qua­li­fi­ka­ti­on, son­dern hebt Sie als kom­pe­ten­te und enga­gier­te Per­son der Pati­en­ten­für­spra­che her­vor und unter­streicht Ihre Ver­läss­lich­keit und Fach­kom­pe­tenz.

Ein beson­ders über­zeu­gen­des Argu­ment: Der Nut­zen für die Gesund­heits­ein­rich­tung, in der Sie tätig sind!

Ein erfolg­rei­ches Qua­li­fi­zie­rungs­pro­gramm kommt nicht nur den Pati­en­ten zugu­te, son­dern bringt auch Vor­tei­le für Kran­ken­häu­ser. In Ihrer Ver­mitt­lungs­rol­le als Pati­en­ten­für­spre­che­rin / Pati­en­ten­für­spre­cher kön­nen Sie nicht nur aku­te Kon­flik­te ent­schär­fen, son­dern auch Abläu­fe ver­bes­sern und sogar teu­re Recht­strei­tig­kei­ten ver­mei­den! In jedem Fall leis­ten Sie unmit­tel­bar einen spür­ba­ren Bei­trag für eine ver­bes­ser­te Pati­en­ten­zu­frie­den­heit.

Als Pati­en­ten­für­spre­che­rin / Pati­en­ten­für­spre­cher leis­ten Sie täg­lich einen wert­vol­len Ein­satz für Ihre Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Ihr Kran­ken­haus. Des­halb gibt es eine Rei­he von über­zeu­gen­den Argu­men­ten, die für eine Kos­ten­über­nah­me der Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me von BPiK und DKI durch Ihr Haus spre­chen:

1. Recht­li­che Ver­pflich­tung

In vie­len Bun­des­län­dern, wie etwa in Nord­rhein-West­fa­len, sind Kran­ken­häu­ser bereits gesetz­lich ver­pflich­tet, eine unab­hän­gi­ge Pati­en­ten­für­spre­che­rin oder einen Pati­en­ten­für­spre­cher zu benen­nen und ihnen ange­mes­se­ne Fort- und Wei­ter­bil­dun­gen zu ermög­li­chen. Die­se gesetz­li­che Vor­ga­be zeigt, dass Fort- und Wei­ter­bil­dung ein wesent­li­cher Bestand­teil einer funk­tio­nie­ren­den Pati­en­ten­für­spra­che ist​.

Bei­spiel NRW: Nach § 5 KHGG NRW sind die Kran­ken­haus­trä­ger ver­pflich­tet, „für jedes Kran­ken­haus eine unab­hän­gi­ge Pati­en­ten­für­spre­che­rin oder einen unab­hän­gi­gen Pati­en­ten­für­spre­cher sowie eine Stell­ver­tre­te­rin oder einen Stell­ver­tre­ter“ zu bestel­len und „eine ange­mes­se­ne Fort- und Wei­ter­bil­dung zu ermög­li­chen“.

Schon vor die­ser gesetz­li­chen Rege­lung haben Kran­ken­haus­ge­sell­schaft KGNW und der Lan­des­be­auf­trag­te für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten gemein­sa­me „Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zur Tätig­keit von Pati­en­ten­für­spre­che­rin­nen und Pati­en­ten­für­spre­chern“ her­aus­ge­ge­ben; dar­in wird die Not­wen­dig­keit betont, dass sich die­se ehren­amt­lich Täti­gen regel­mä­ßig fort­bil­den, ins­be­son­de­re ihre kom­mu­ni­ka­ti­ven Fähig­kei­ten wei­ter­ent­wi­ckeln und infor­ma­tiv über die aktu­el­le Gesetz­ge­bung im Gesund­heits­we­sen auf dem Lau­fen­den blei­ben. „Die Kli­nik­lei­tung unter­stützt … bei der Wahr­neh­mung von Fort­bil­dungs­mög­lich­kei­ten, z. B. durch den Aus­gleich ent­stan­de­ner Kos­ten.“

In einem gemein­sa­men Schrei­ben v. 11.10.2023 an die Kran­ken­häu­ser haben KGNW und die Lan­des­be­auf­trag­te erneut auf die Bedeu­tung der Pati­en­ten­für­spra­che und auf die bestehen­den Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te für Pati­en­ten­für­spre­chen­de hin­ge­wie­sen.

Ver­gleich­ba­re Regeln gibt es auch in Bre­men, Nie­der­sach­sen, Sach­sen-Anhalt und im Saar­land; in Bay­ern und Baden-Würt­tem­berg wird die Kos­ten­über­nah­me für Fort­bil­dun­gen emp­foh­len; fin­den Sie hier eine detail­lier­te Über­sicht der Rege­lun­gen in den Län­dern.

2. Aus­ge­zeich­ne­te Kos­ten-Nut­zen-Bilanz: Kos­ten­er­spar­nis durch Kon­flikt­ver­mei­dung

Gut geschul­te Pati­en­ten­für­spre­chen­de sind in der Lage, Kon­flik­te schnell und effi­zi­ent zu lösen, bevor die­se eska­lie­ren. Dies spart den Kran­ken­häu­sern nicht nur Zeit und Res­sour­cen, son­dern auch erheb­li­che Kos­ten, die im Fal­le von Rechts­strei­tig­kei­ten mit Pati­en­ten ent­ste­hen könn­ten. Jeder ver­mie­de­ne Rechts­streit spart dem Kran­ken­haus weit mehr, als die Fort­bil­dungs­kos­ten für Pati­en­ten­für­spre­chen­de betra­gen.
Qua­li­fi­zier­te Pati­en­ten­für­spre­chen­de kön­nen Kon­flik­te auf einer frü­hen Ebe­ne ent­schär­fen, sodass die Ein­schal­tung der Geschäfts­füh­rung auf beson­ders anspruchs­vol­le Fäl­le beschränkt bleibt. Dadurch tra­gen sie direkt zur Opti­mie­rung der inter­nen Abläu­fe und zur Stei­ge­rung der Pati­en­ten­zu­frie­den­heit bei, was lang­fris­tig zur posi­ti­ven Pati­en­ten­bin­dung und zum guten Ruf des Kran­ken­hau­ses führt.

Eine Inves­ti­ti­on in die Schu­lung von Pati­en­ten­für­spre­chen­den zählt zu den kos­ten­ef­fi­zi­en­tes­ten Maß­nah­men, um inter­ne Abläu­fe zu ver­bes­sern und Kon­flik­te im Kran­ken­haus früh­zei­tig zu ver­mei­den.

3. Qua­li­täts­nach­weis für das Kran­ken­haus

Die aktu­el­len Fort­bil­dungs­mög­lich­kei­ten für Pati­en­ten­für­spre­chen­de wer­den vom Deut­schen Kran­ken­haus­in­sti­tut (DKI) in Koope­ra­ti­on mit dem Bun­des­ver­band Pati­en­ten­für­spre­cher (BPiK) ange­bo­ten.

Mit der Teil­nah­me an die­sen Semi­na­ren erwer­ben Pati­en­ten­für­spre­chen­de wert­vol­le Fort­bil­dungs­punk­te, die zu einem beson­de­ren Zer­ti­fi­kat füh­ren. Die­ses Zer­ti­fi­kat, ver­lie­hen von BPiK und DKI, dient als Qua­li­täts- und Güte­sie­gel sowohl für die Pati­en­ten­für­spre­chen­den als auch für das Kran­ken­haus, das die­se Qua­li­fi­ka­ti­on ermög­licht hat.

Die­ses Güte­sie­gel stellt nicht nur eine Aner­ken­nung für die Pati­en­ten­für­spre­chen­den dar, son­dern kann auch vom Kran­ken­haus als Beleg für sein Enga­ge­ment in der Pati­en­ten­für­spra­che in der Außen­dar­stel­lung genutzt wer­den. Das Cur­ri­cu­lum, das die­sem Zer­ti­fi­kat zugrun­de liegt, wur­de in NRW mit finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung des Lan­des ent­wi­ckelt und garan­tiert eine hoch­wer­ti­ge und pra­xis­ori­en­tier­te Wei­ter­bil­dung.

zusam­men­ge­fasst…

Stei­ge­rung der Repu­ta­ti­on und Pati­en­ten­zu­frie­den­heit

Eine qua­li­fi­zier­te Pati­en­ten­für­spra­che trägt maß­geb­lich zur Erhö­hung der Pati­en­ten­zu­frie­den­heit bei. Zufrie­de­ne Pati­en­ten för­dern die posi­ti­ve Wahr­neh­mung des Kran­ken­hau­ses in der Öffent­lich­keit und stei­gern lang­fris­tig des­sen Repu­ta­ti­on und Wett­be­werbs­fä­hig­keit.

Effek­ti­ve Kon­flikt­lö­sung — weni­ger Beschwer­den und Rechts­strei­tig­kei­ten

Gut aus­ge­bil­de­te Patientenfürsprecher/innen erken­nen früh­zei­tig Kon­flik­te und lösen die­se pro­ak­tiv, bevor sie eska­lie­ren. Dies redu­ziert die Anzahl von for­mel­len Beschwer­den und poten­zi­el­len Rechts­strei­tig­kei­ten, was dem Kran­ken­haus erheb­li­che Kos­ten und Res­sour­cen erspart.

Wert­vol­ler Bei­trag zum Qua­li­täts­ma­nage­ment

Qua­li­fi­zier­te Patientenfürsprecher/innen iden­ti­fi­zie­ren durch ihre Nähe zu den Pati­en­ten wert­vol­le Ver­bes­se­rungs­po­ten­zia­le im Kli­nik­all­tag. Die­se Infor­ma­tio­nen flie­ßen direkt in das inter­ne Qua­li­täts­ma­nage­ment ein und för­dern die kon­ti­nu­ier­li­che Opti­mie­rung der Kran­ken­haus­pro­zes­se.

Lang­fris­ti­ge Kos­ten­ein­spa­run­gen durch höhe­re Pati­en­ten­treue

Zufrie­de­ne Pati­en­tie­nen sind eher geneigt, das Kran­ken­haus bei zukünf­ti­gen Behand­lun­gen erneut auf­zu­su­chen oder wei­ter­zu­emp­feh­len. Dies trägt lang­fris­tig zu einer höhe­ren Pati­en­ten­bin­dung und somit zu sta­bi­le­ren Ein­nah­men bei.

 

 

 

 

Höchs­te Qua­li­täts­stan­dards durch Exper­ti­se von BPiK und DKI

Die Koope­ra­ti­on zwi­schen BPiK und DKI garan­tiert eine Aus­bil­dung auf höchs­tem Niveau. Bei­de Insti­tu­tio­nen ste­hen für jah­re­lan­ge Erfah­rung im Gesund­heits­we­sen und in der Qua­li­fi­zie­rung von Fach­kräf­ten. Ihre umfas­sen­de Exper­ti­se und bewähr­ten Schu­lungs­kon­zep­te gewähr­leis­ten, dass die Teil­neh­mer pra­xis­re­le­van­te Inhal­te auf höchs­tem Qua­li­täts­stan­dard erler­nen, die direkt im Kli­nik­all­tag anwend­bar sind.

För­de­rung der inter­nen Zufrie­den­heit und Arbeits­kul­tur

Qua­li­fi­zier­te Pati­en­ten­für­spre­cher /innen för­dern eine offe­ne und lösungs­ori­en­tier­te Kom­mu­ni­ka­ti­on im Kran­ken­haus. Dies trägt nicht nur zur Zufrie­den­heit bei Pati­en­ten bei, son­dern ver­bes­sert auch das Arbeits­kli­ma unter den Mit­ar­bei­ten­den. Weni­ger Kon­flik­te und Miss­ver­ständ­nis­se füh­ren zu einer ent­spann­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Arbeits­at­mo­sphä­re, was lang­fris­tig die Zufrie­den­heit des gesam­ten Teams stei­gert.

Ter­mi­ne und Details

Online-Ver­an­stal­tung:
09. und 11. Okto­ber 2024, jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr
Ver­an­stal­tungs-Nr.: 7876
Gebühr: 440,00 € zzgl. MwSt.

Prä­senz-Work­shop in Düs­sel­dorf:
18. und 19. Novem­ber 2024
1. Tag: 9.30 bis 17.00 Uhr
2. Tag: 9.00 bis 16.15 Uhr
Ver­an­stal­tungs-Nr.: 7877
Gebühr: 1.190,00 € zzgl. MwSt.

Adres­se der Prä­senz­ver­an­stal­tung:
Deut­sches Kran­ken­haus­in­sti­tut
Prin­zen­al­lee 13
40549 Düs­sel­dorf

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