BPiK-Positionen finden Gehör: Patientenbeauftragter greift zentrale Forderungen auf
Der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK) begrüßt ausdrücklich, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze MdB, zentrale Forderungen des BPiK in seinen aktuellen Handlungsempfehlungen aufgegriffen und gestärkt hat. Damit erfahren die Positionen des Verbandes eine sichtbare politische Resonanz – ein bedeutsamer Schritt für die institutionelle Weiterentwicklung der Patientenfürsprache in Deutschland.
In seinem Papier vom 4. Oktober 2024 betont der Patientenbeauftragte die dringende Notwendigkeit bundeseinheitlicher Regelungen zur Rolle, Qualifikation und strukturellen Absicherung von Patientenfürsprecherinnen und ‑fürsprechern in Kliniken. Er spricht sich unter anderem aus für:
- eine gesetzlich verbindliche Verankerung der Patientenfürsprache in allen klinischen Einrichtungen,
- eine einheitliche Stellen- und Aufgabenbeschreibung,
- transparente Auswahlkriterien und qualitätsgesicherte Fortbildungsangebote,
- verlässliche Rahmenbedingungen für Ausstattung, Finanzierung, Unabhängigkeit und Stellvertretung,
- sowie den Aufbau von Netzwerkstrukturen, Beteiligungsrechten und einer zentralen Dokumentation.
Diese Empfehlungen decken sich in weiten Teilen mit den bereits 2023 veröffentlichten Positionen und Forderungen des BPiK. Der Verband setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Patientenfürsprecher nicht nur institutionell verankert, sondern auch rechtlich, finanziell und strukturell abgesichert werden. Die nun veröffentlichten Vorschläge des Patientenbeauftragten sind ein wichtiger Schritt zur überfälligen Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere angesichts der tiefgreifenden Reformen in der Krankenhausstruktur.
„Wir freuen uns sehr über die große inhaltliche Schnittmenge zwischen den Handlungsempfehlungen des Patientenbeauftragten und unseren eigenen Positionen“, so der Vorstand des BPiK. „Sie zeigen, dass die kontinuierliche Sacharbeit unseres Verbands Wirkung entfaltet – und dass die Bedeutung einer unabhängigen, qualifizierten und sichtbaren Patientenfürsprache auf Bundesebene angekommen ist.“
Der BPiK wird die anstehende Umsetzung der Empfehlungen aufmerksam begleiten – und seine Expertise in die laufenden politischen und gesetzgeberischen Prozesse einbringen. Denn klar ist: Eine starke Patientenfürsprache ist kein freiwilliges Add-on, sondern ein struktureller Baustein für Patientenschutz, Beteiligung und Qualität in der Versorgung.