Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK) fordert bundesweit einheitliche Regelungen für Aus- und Weiterbildung
Patientenfürsprechende sind eine wichtige Säule der Patientenzufriedenheit. Ihre vermittelnde und moderierende Tätigkeit sorgt für zufriedene Patienten und schafft einen messbaren Mehrwert für Kliniken und Krankenhäuser. Gleichwohl gibt es noch immer keine bundesweit einheitlichen Bestimmungen für deren Aus- und Weiterbildung, beklagt der Verband BPiK und fordert einheitliche Regelungen. NRW könnte ein Vorbild sein.
„Wir sind Kümmerer, Betriebsrat und Anwalt unserer Patientinnen und Patienten“, beschreibt Detlef Schliffke, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK), die wichtigen Aufgaben der Patientenfürsprache. „In einem sensiblen Umfeld wie Gesundheit und in komplexen Organisationen wie Krankenhäusern kommt es zu Missverständnissen und manchmal eben auch zu Fehlern“, sagt Schliffke, der selbst seit vielen Jahren als Patientenfürsprecher in einem großen Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen tätig ist. „Dann sind wir da: Kleine und große Irritationen beseitigen, Probleme lösen, Patientinnen und Patienten eine helfende Hand sein.“ Ein messbarer Gewinn sei das für die Krankenhäuser, für das häufig überlastete Klinikpersonal und letztlich sogar für das gesamte Gesundheitssystem: „Wir sorgen für zufriedene und informierte Patienten“, betont Schliffke, der wie seine Kolleginnen und Kollegen jedes Jahr viele Fälle bearbeitet – fast immer mit einem positiven Ergebnis für alle Beteiligten.
Keine bundesweit einheitlichen Regelungen
Mehrwert und Wirksamkeit der Patientenfürsprache sind unbestritten. Völlig unverständlich ist es deshalb aus Sicht des BPiK, der seit 2015 die Interessen von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern auf Bundesebene vertritt, dass es noch keine bundesweit einheitlichen Regelungen für Berufung, Organisation und Tätigkeit von Patientenfürsprechern gibt. „Das ist in den Ländern völlig uneinheitlich geregelt“, beklagt Schliffke. „Die Regelungen gleichen einem Flickenteppich, angefangen von der Verpflichtung für Kliniken und Krankenhäuser, überhaupt einen Patientenfürsprechenden zu beschäftigen, bis hin zum wichtigen Thema Aus- und Fortbildung, das praktisch nicht existent ist.“
Vorbild NRW
Eine Ausnahme gibt es. Als beispielhaft und vorbildlich führt der BPiK das durch das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte modellhafte Qualifizierungsprogramm für Patientenfürsprechende in NRW an. Durchgeführt werden die Qualifizierungen durch den Landesverband der Patientenfürsprechenden in Krankenhäusern in NRW e.V. (LPiK), dessen 1. Vorsitzender Schliffke gleichfalls ist. „Die Resonanz auf dieses Programm, das der LPiK entwickelt hat, ist überaus positiv“, so Schliffke. In der Neufassung des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist zudem die Beschäftigung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern in Kliniken und Krankenhäusern in NRW detailliert geregelt worden. Aus Sicht des BPiK sind dies vorbildliche Regelungen, die als Referenz für alle anderen Bundesländer gelten können, in denen es bislang keine oder nur unzureichende Regelungen gibt.
Patientenorientierung und Patientenzufriedenheit
„Patientenfürsprache ist wirksam“, so Schliffke, „sie dient der Patientenorientierung und Patientenzufriedenheit.“ Als unabhängige Interessenvertretung auch von Patientinnen und Patienten fordert der BPiK bundesweit einheitliche Regelungen für die Berufung, Organisation und Tätigkeit von Patientenfürsprechenden sowie für deren Aus- und Weiterbildung. Auch eine Regelung für angemessene Aufwandsentschädigungen sollte schnellstmöglich gefunden werden angesichts der höchst verantwortlichen Tätigkeit, welche Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher leisten.
Im Einzelnen lauten die Forderungen:
1. Einheitliche Regelungen für die Berufung, Organisation und Tätigkeit von Patientenfürsprechern.
Die Regelungen zur Berufung und zum Einsatz von Patientenfürsprechenden sind bundesweit uneinheitlich gestaltet, nicht in allen Bundesländern ist die Berufung eines Patientenfürsprechenden überhaupt verpflichtend. Der BPiK als bundesweite Interessenvertretung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern setzt sich deshalb für deutschlandweit einheitliche Regelungen für die Berufung, Organisation und Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern ein. Um ihre Tätigkeit optimal im Sinne der Patientinnen und Patienten ausüben zu können, müssen Patientenfürsprechende an den Orten ihrer Tätigkeit gut und barrierefrei erreichbar sein und über eine gute Ausstattung des Arbeitsplatzes und Arbeitsumfeldes verfügen. Notwendig ist zudem eine gute Sichtbarkeit auf den Informationskanälen und ‑plattformen ihrer Kliniken und Krankenhäuser. Vor dem Hintergrund der sich stetig verkürzenden Verweildauer von Patienten im Krankenhaus ist ein unkomplizierter und schneller Zugang zu verantwortlichen Personen und Entscheidern von größter Bedeutung.
2. Einheitliche Regelungen für Aus- und Weiterbildungen.
Patientenfürsprecher und Patientenfürsprecherinnen tragen wesentlich dazu bei, die Situation und Rolle von Patienten durch Information und Mitwirkung zu verbessern. Entsprechend wichtig ist eine nach einheitlichen Kriterien gestaltete und auf Mindeststandards aufbauende Aus- und Weiterbildung der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher. Diese Aus- und Weiterbildung muss anwendungsorientiert sein und der Komplexität des Gesundheitswesens Rechnung tragen. Die Aus- und Weiterbildungssituation zu verbessern, steht deshalb im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Aktivitäten des BPiK. Als beispielhaft und vorbildlich führt der BPiK das durch das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte modellhafte Qualifizierungsprogramm für Patientenfürsprechende in NRW an.
3. Einheitliche Regelungen für Aufwandsentschädigungen.
Patientenfürsprechende nehmen eine verantwortungsvolle und wirkungsvolle Tätigkeit wahr. In der Regel sind sie ehrenamtlich tätig. Es muss eine angemessene Vergütung für alle in der Patientenfürsprache tätigen Personen sichergestellt sein.