Wie Pati­en­ten­für­spra­che bei Hygie­ne­pro­ble­men ver­mit­teln kann

Das The­ma Hygie­ne ist in Kran­ken­häu­sern von zen­tra­ler Bedeu­tung. Zwei Drit­tel aller Pati­en­ten in deut­schen Kran­ken­häu­sern haben einer Umfra­ge zufol­ge Angst vor einer Infek­ti­on mit Kei­men. Pati­en­ten, die sich auf­grund eines kon­kre­ten Hygie­ne­pro­blems im Kran­ken­haus nicht gut auf­ge­ho­ben füh­len, benö­ti­gen einen unab­hän­gi­gen Ansprech­part­ner, der die Situa­ti­on mit allen Betei­lig­ten klärt: Pati­en­ten­für­spre­cher sind die opti­ma­le Beset­zung für die­sen Job.

In Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­ser arbei­ten Mit­ar­bei­ter unter­schied­li­cher Abtei­lun­gen eng zusam­men, um Pati­en­ten die best­mög­li­che Behand­lung zukom­men zu las­sen. Feh­ler und Miss­ver­ständ­nis­se ent­ste­hen aber oft­mals gera­de dort, wo vie­le Men­schen betei­ligt sind.

Aller­dings sind nicht immer gro­ße, schwer­wie­gen­de Kon­flik­te die Ursa­che für Pati­en­ten­be­schwer­den; die Grün­de für eine Unzu­frie­den­heit sind häu­fig in klei­ne­ren Miss­ver­ständ­nis­sen zu fin­det. Pati­en­ten­für­spre­cher lösen als Ver­mitt­ler zwi­schen Pati­ent und Kli­nik­per­so­nal Miss­ver­ständ­nis­se auf – auch im Fal­le eines Hygie­ne­pro­blems.

Pati­en­ten aktiv ein­bin­den

Pati­en­ten­für­spre­cher sind ehren­amt­lich beschäf­tig­te Per­so­nen, die im Pro­blem­fall das direk­te Gespräch mit dem Pati­en­ten suchen. Durch Ver­ständ­nis und Anteil­nah­me für die Situa­ti­on des Pati­en­ten bau­en sie schnell ein Ver­trau­ens­ver­hält­nis auf – das Fun­da­ment für den Kon­sens zwi­schen Pati­ent und Kli­nik­per­so­nal. Gleich­zei­tig legen sie Ver­ständ­nis für das Pfle­ge­per­so­nal sowie für die Ärz­te sei­tens des Pati­en­ten in die Waag­scha­le; so ent­steht ein Gleich­ge­wicht, auf des­sen Grund­la­ge klä­ren­de Gesprä­che statt­fin­den. Bei einem Pro­blem­fall Hygie­ne, glei­ches gilt für ande­re Pro­blem­fäl­le, holt der Pati­en­ten­für­spre­cher alle Betei­lig­ten ins Boot. Im gemein­sa­men Gespräch las­sen sich in der Regel Miss­ver­ständ­nis­se schnell auf­lö­sen. Aus unzu­frie­de­nen Pati­en­ten wer­den dadurch zufrie­de­ne Men­schen, die sich ver­stan­den füh­len – ein unschätz­ba­rer Mehr­wert für die Kli­nik. Dar­über hin­aus kön­nen Pati­en­ten und deren Ange­hö­ri­gen aktiv ein­ge­bun­den wer­den. Ein auf­klä­ren­des Gespräch zwi­schen Fach­per­so­nal und Pati­en­ten sowie zusätz­lich wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu spe­zi­el­len Prä­ven­ti­ons­mög­lich­kei­ten, etwa zur rich­ti­gen Hän­de­des­in­fek­ti­on, hat sich in der Pra­xis als ziel­füh­rend erwie­sen. Im Pro­blem­fall Hygie­ne kön­nen Pati­en­ten­für­spre­cher also eine ent­schei­den­de Ver­mitt­ler­rol­le spie­len – vor­aus­ge­setzt, dass die ehren­amt­li­che Posi­ti­on opti­mal in die Kran­ken­haus­struk­tur ein­ge­bun­den und den Pati­en­ten bekannt ist.

Mul­ti­ka­nal­be­schwer­de­ma­nage­ment mit Pati­en­ten­für­spra­che ver­net­zen

Pati­en­ten­für­spre­cher sind im Ide­al­fall in das Ver­fah­ren des insti­tu­tio­nel­len Beschwer­de­ma­nage­ments des Kran­ken­hau­ses inte­griert. Dar­über hin­aus emp­fiehlt es sich für Kli­ni­ken, stan­dard­mä­ßig ein Mul­ti­ka­nal­be­schwer­de­ma­nage­ment vor­zu­hal­ten, das eng mit den Pati­en­ten­für­spre­chern ver­netzt ist. Ein eige­nes Büro an einer zen­tra­len Stel­le des Kran­ken­hau­ses sowie ein aus­ge­stat­te­ter Arbeits­platz mit Com­pu­ter, Tele­fon und Inter­net­an­schluss inklu­si­ve eige­ner E‑Mail Adres­se unter­stüt­zen die Arbeit des Pati­en­ten­für­spre­chers. Pati­en­ten­für­spre­cher soll­ten einen Schlüs­sel zu allen Mei­nungs­brief­käs­ten haben, um pro aktiv im Pro­blem­fall auf Pati­en­ten zuge­hen zu kön­nen. Ein eige­nes Büro, in dem ver­trau­li­che Gesprä­che hin­ter ver­schlos­se­ner Tür mög­lich sind, unter­mau­ert sei­ne Posi­ti­on inner­halb eines Kran­ken­hau­ses.

Posi­ti­ves Signal für Pati­en­ten­für­spra­che set­zen

„Was ich nicht ken­ne, kann ich auch nicht in Anspruch neh­men“ – vie­le Pati­en­ten sind über das Amt des Pati­en­ten­für­spre­chers noch immer unzu­rei­chend infor­miert. Der Bun­des­ver­band Pati­en­ten­für­spre­cher in Kran­ken­häu­sern e.V. hat sich zur Auf­ga­be gemacht, dies zu ändern; bun­des­weit macht er auf die Rech­te von Pati­en­ten in Kran­ken­häu­sern sowie auf das Amt des Pati­en­ten­für­spre­chers auf­merk­sam. In sei­ner jüngst ver­öf­fent­lich­ten Leit­li­nie for­mu­liert des BPiK des­halb, wie wich­tig es direkt in den Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­sern ist, auf den Pati­en­ten­für­spre­cher hin­zu­wei­sen. Aus­hän­ge in Sta­ti­ons-Info­käs­ten, Bekannt­ga­be auf der Inter­net­sei­te sowie Visi­ten­kar­ten auf der Sta­ti­on haben sich bes­tens bewährt. Selbst­ver­ständ­lich soll­ten auch die Mit­ar­bei­ter des Kran­ken­hau­ses Kennt­nis über das Vor­han­den­sein der Pati­en­ten­für­spre­cher und deren Ange­bo­te haben. Ein­mal im Jahr kön­nen Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­ser in Deutsch­land dar­über hin­aus ein deut­li­ches Signal für die Pati­en­ten­für­spra­che set­zen: am Tag des Pati­en­ten am 26. Janu­ar. Der BPiK lädt dazu ein, sich am bun­des­wei­ten Akti­ons­tag für die Rech­te von Pati­en­ten in Kran­ken­häu­sern sowie für die Pati­en­ten­für­spra­che ein­zu­set­zen. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren haben zahl­rei­che Kli­ni­ken teil­ge­nom­men und mit Vor­trä­gen, Info­stän­den und Tele­fon­hot­lines inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über die wich­ti­ge Auf­ga­be des Pati­en­ten­für­spre­chers infor­miert.

 

Kom­mu­ni­ka­ti­on unter­stützt Pati­en­ten­wohl

Kom­mu­ni­ka­ti­on, ins­be­son­de­re Auf­klä­rung und Infor­ma­ti­on der Pati­en­ten ist das bes­te Mit­tel, um für ein gutes Mit­ein­an­der im Kran­ken­haus zu sor­gen. Das sieht auch Georg Baum, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Deut­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft, so: „Jeder Arzt weiß, dass der infor­mier­te Pati­ent der am bes­ten zu behan­deln­de Pati­ent ist. Ein gut auf­ge­klär­ter Pati­ent, der sei­ne Rech­te und auch sei­ne Pflich­ten kennt, schafft selbst die Vor­aus­set­zun­gen für eine erfolg­rei­che Behand­lung.“ Pati­en­ten­für­spra­che nutzt also nicht nur im Pro­blem­fall Hygie­ne, son­dern kann grund­sätz­lich zum Woh­le der Pati­en­ten ein­ge­setzt wer­den.

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