Patientenfürsprecherinnen und ‑fürsprecher stehen täglich im Spannungsfeld zwischen Fürsorgeauftrag und Datenschutzrecht. Besonders in psychiatrischen Einrichtungen oder bei dementiell erkrankten Menschen ist der Zugang zu relevanten Informationen häufig blockiert – mit Folgen für die Patientenrechte und die Qualität der Fürsprache. Eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe des BPiK hat sich nun dieser strukturellen Leerstelle angenommen.
Ziel ist es, eine rechtlich belastbare und praktikable Grundlage für die Schweigepflichtsentbindung im Kontext der Patientenfürsprache zu schaffen. Die Ausgangslage ist komplex: In vielen Bundesländern fehlt eine gesetzliche Verankerung der Patientenfürsprache völlig – in Bayern etwa existieren bis heute keine Regelungen. Gleichzeitig steigt die Zahl vulnerabler Patientengruppen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, eine informierte Schweigepflichtentbindung zu leisten. Gerade bei gerichtlich eingewiesenen Patient:innen in psychiatrischen Kliniken oder bei fortgeschrittener Demenz ist die Rechtslage diffus – mit der Folge, dass Patientenfürsprecher häufig auf rechtlich unsicherem Terrain agieren müssen.
Die AG „Schweigepflichtsentbindung“ wurde aus dem Kreis erfahrener Mitglieder und Partner des BPiK gebildet. Sie arbeitet auf Basis der Qualitätsstandards des BPiK und greift auf jahrzehntelange Praxiserfahrung in Kliniken zurück. Ziel ist eine systematische Erfassung der Probleme, verbunden mit einer Best-Practice-Recherche und der Entwicklung konkreter Vorschläge für die politische Umsetzung. Erste Ansätze reichen von Modellen der Zusammenarbeit mit Ethikkomitees über allgemeine Entbindungserklärungen bei Aufnahme bis hin zu interdisziplinären Teams mit Ärzten, Juristen und Sozialdiensten. Auch strukturelle Lösungen wie regelmäßige Schulungen, rechtliche Begleitung und verbesserte Abstimmung mit Betreuungsgerichten stehen auf der Agenda.
Dass diese Fragen im Rahmen des Berliner Tags der Patientenfürsprecher 2023 bereits prominent diskutiert wurden, unterstreicht ihre politische Dringlichkeit. Mit der Einrichtung der AG ist nun der nächste Schritt erfolgt: Der Aufbau einer belastbaren Grundlage, auf der künftig auch die Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene fußen kann.
Die Ergebnisse der AG Schweigepflichtsentbindung münden in eine Leitlinie, die wir kontinuierlich weiterentwickeln – und zu gegebener Zeit transparent darlegen werden: in welcher Fassung sie verabschiedet wird, wie ihre Anwendung in der Praxis erfolgen soll und welche gesundheitspolitischen Initiativen wir daraus ableiten. Sie sind Patientenfürsprecherin / Patientenfürsprecher und möchten sich an unserer Arbeitsgruppe beteiligen? Melden Sie sich gerne unter: info@bpik.de