Der BPiK fordert: Unser Gesundheitssystem braucht informierte und mündige Patienten.

Als unabhängige Interessenvertreter von Patientinnen und Patienten sind Patientenfürsprecher eine wichtige Säule der Patientenzufriedenheit im bundesdeutschen Gesundheitswesen. Ihre Tätigkeit ist im höchsten Maße verantwortlich, sie dient der Patientenorientierung und Patientenzufriedenheit. Das sind die Forderungen und Positionen des BPiK:

1. Einheitliche Regelungen für die Berufung, Organisation und Tätigkeit von Patientenfürsprechern
Die Regelungen zur Berufung und zum Einsatz von Patientenfürsprechern sind bundesweit uneinheitlich gestaltet, nicht in allen Bundesländern ist die Berufung eines Patientenfürsprechers überhaupt verpflichtend. Der BPiK als bundesweite Interessenvertretung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern setzt sich deshalb für deutschlandweit einheitliche Regelungen für die Berufung, Organisation und Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern ein.
Um ihre Tätigkeit optimal im Sinne der Patientinnen und Patienten ausüben zu können, müssen Patientenfürsprecher an den Orten ihrer Tätigkeit gut und barrierefrei erreichbar sein und über eine gute Ausstattung des Arbeitsplatzes und Arbeitsumfeldes verfügen. Notwendig ist zudem eine gute Sichtbarkeit auf den Informationskanälen und -plattformen ihrer Kliniken und Krankenhäuser. Vor dem Hintergrund der sich stetig verkürzenden Verweildauer von Patienten im Krankenhaus ist ein unkomplizierter und schneller Zugang zu verantwortlichen Personen und Entscheidern von größter Bedeutung.

2. Einheitliche Regelungen für Aus- und Weiterbildungen
Patientenfürsprecher und Patientenfürsprecherinnen tragen wesentlich dazu bei, die Situation und Rolle von Patienten durch Information und Mitwirkung zu verbessern. Entsprechend wichtig ist eine nach einheitlichen Kriterien gestaltete und auf Mindeststandards aufbauende Aus- und Weiterbildung der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher. Diese Aus- und Weiterbildung muss anwendungsorientiert sein und der Komplexität des Gesundheitswesens Rechnung tragen. Die Aus- und Weiterbildungssituation zu verbessern, steht deshalb im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Aktivitäten des BPiK. Als beispielhaft und vorbildlich führen wir das durch das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte modellhafte Qualifizierungsprogramm für Patientenfürsprechende in NRW an: https://www.lvpik-nrw.de/qualifizierung/

3. Einheitliche Regelungen für Aufwandsentschädigungen
Patientenfürsprecher nehmen eine verantwortungsvolle und wirkungsvolle Tätigkeit war. In der Regel sind sie ehrenamtlich tätig. Es muss eine angemessene Vergütung für alle in der Patientenfürsprache tätigen Personen sichergestellt sein.

Helfen Sie den Patienten-Helfern – Werden Sie BPiK-Unterstützer

Konflikte während des Klinikaufenthaltes stören die Genesung und müssen deshalb schnell und unbürokratisch gelöst werden.

Patientenfürsprecher stehen Patienten und Angehörigen persönlich als Gesprächspartner zur Verfügung.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner