Der BPiK und die Leit­li­ni­en der Pati­en­ten­für­spra­che

Leit­li­nie zur Umset­zung der Pati­en­ten­für­spra­che
in Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­sern

Die BPiK-Leit­li­nie for­mu­liert erst­mals bun­des­weit ein­heit­lich die wich­tigs­ten Auf­ga­ben, Rech­te und Pflich­ten sowie die Qua­li­fi­ka­ti­on von Pati­en­ten­für­spre­che­rin­nen und Pati­en­ten­für­spre­chern.

Kran­ken­häu­ser und Kli­ni­ken ver­fol­gen das Ziel, ihre Pati­en­ten nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen zu behan­deln und ihnen ein selbst­stän­di­ges Leben nach oder mit ihrer Erkran­kung zu ermög­li­chen. Kon­flik­te wäh­rend des Kli­nik­auf­ent­hal­tes stö­ren die Gene­sung und müs­sen des­halb schnell und unbü­ro­kra­tisch gelöst wer­den.

Die unab­hän­gi­ge Pati­en­ten­für­spra­che in Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­sern ist – zusätz­lich zum Beschwer­de- und Qua­li­täts­ma­nage­ment – ein bewähr­tes Ver­fah­ren, um Kon­flik­te zwi­schen Pati­ent und Kli­nik­per­so­nal zu lösen. Wel­che Qua­li­fi­ka­tio­nen ein Pati­en­ten­für­spre­cher haben soll­te und wie die Pati­en­ten­für­spra­che opti­mal in die Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur eines Kran­ken­hau­ses ein­ge­bun­den wer­den kann – die­se und wei­te­re Fra­gen beant­wor­tet die Leit­li­nie des BPiK. Sie for­mu­liert erst­mals bun­des­weit ein­heit­lich die wich­tigs­ten Auf­ga­ben, Rech­te und Pflich­ten sowie die Qua­li­fi­ka­ti­on von Pati­en­ten­für­spre­che­rin­nen und Pati­en­ten­für­spre­chern. Sie fin­den die Leit­li­nie hier als Down­load (PDF) - BPiK-Leit­li­nie-Pati­en­ten­für­spra­che —  sowie nach­fol­gend aus­for­mu­liert. Wir wie­sen auch auf die For­de­run­gen und Posi­tio­nen des BPiK hin, die sich aus die­ser Leit­li­nie erge­ben.

Hin­ter­grund

Kran­ken­häu­ser und Kli­ni­ken ver­fol­gen das Ziel, ihre Pati­en­ten nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen zu behan­deln und ihnen ein selbst­stän­di­ges Leben nach oder mit ihrer Erkran­kung zu ermög­li­chen. Kon­flik­te wäh­rend des Kli­nik­auf­ent­hal­tes stö­ren die Gene­sung und müs­sen des­halb schnell und unbü­ro­kra­tisch gelöst wer­den. Die unab­hän­gi­ge Pati­en­ten­für­spra­che in Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­sern ist – zusätz­lich zum Beschwer­de- und Qua­li­täts­ma­nage­ment – ein bewähr­tes Ver­fah­ren, um Kon­flik­te zwi­schen Pati­ent und Kli­nik­per­so­nal zu lösen. Der Bun­des­ver­band Pati­en­ten­für­spre­cher in Kran­ken­häu­sern e. V. (BPiK) emp­fiehlt aus­drück­lich, Pati­en­ten­für­spre­cher in die Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur eines Kran­ken­hau­ses bzw. einer Kli­nik zu inte­grie­ren. Durch die­se Ein­bin­dung ist es mach­bar, dass aus unzu­frie­de­nen Pati­en­ten
zufrie­de­ne wer­den – ein unschätz­ba­rer Mehr­wert für Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­ser. Ein noch grö­ße­rer Mehr­wert ergibt sich für Pati­en­ten und deren Ange­hö­ri­ge: Sie bekom­men einen Unter­stüt­zer an die Sei­te gestellt, der sich zum Wohl des Pati­en­ten ein­bringt und wich­ti­ge
Hil­fe­stel­lung gibt.

Auf­ga­ben Pati­en­ten­für­spre­cher

Pati­en­ten­für­spre­cher ste­hen Pati­en­ten und Ange­hö­ri­gen per­sön­lich als Gesprächs­part­ner zur Ver­fü­gung. Sie neh­men die Anlie­gen und Beschwer­den von Pati­en­ten und Ange­hö­ri­gen (ggf. auch Hin­wei­se vom Kli­nik­per­so­nal) ernst und klä­ren, wel­che Schrit­te von wem unter­nom­men wer­den kön­nen, um Pro­ble­me und Kon­flik­te zu lösen. In geeig­ne­ten Fäl­len über­neh­men sie eine Ver­mitt­ler­rol­le zwi­schen Pati­ent und Kli­nik­per­so­nal. Das Haupt­au­gen­merk der Tätig­keit
der Pati­en­ten­für­spre­cher soll­te dabei auf Kom­mu­ni­ka­ti­on und Media­ti­on lie­gen.
Pati­en­ten­für­spre­cher wer­den in der Regel nur auf aus­drück­li­chen Wunsch der Pati­en­ten oder Ange­hö­ri­gen tätig. Bei der Kli­nik­lei­tung set­zen sie sich dafür ein, dass even­tu­ell not­wen­di­ge Ver­än­de­run­gen ver­an­lasst wer­den. Als Stim­me der Pati­en­ten ergän­zen sie bereits eta­blier­te Struk­tu­ren im Bereich des Beschwer­de­ma­nage­ments, indem sie eng mit den Ver­ant­wort­li­chen zusam­men­ar­bei­ten, ins­be­son­de­re bei der Behand­lung von Pati­en­ten­be­schwer­den.
Pati­en­ten­für­spre­cher pfle­gen dar­über hin­aus den Kon­takt und die Zusam­men­ar­beit mit Ange­bo­ten und Initia­ti­ven, wel­che Pati­en­ten unter­stüt­zen. Das kön­nen Sozi­al­diens­te Kli­nik­seel­sor­ge oder ehren­amt­lich Täti­ge wie Selbst­hil­fe­grup­pen oder Grü­ne Damen sein.
Dar­über hin­aus ste­hen Pati­en­ten­für­spre­cher mit Pati­en­ten­ver­tre­tern in Kon­takt, die sich in Gre­mi­en für die Inter­es­sen der Pati­en­ten ein­set­zen.

Stel­lung Pati­en­ten­für­spre­cher

Pati­en­ten­ori­en­tier­te Kli­ni­ken und Krank­häu­ser räu­men der Pati­en­ten­für­spra­che einen hohen Stel­len­wert ein, indem sie aktiv auf die­se auf­merk­sam machen. Beim ers­ten Kon­takt der Pati­en­ten mit der Kli­nik soll­te des­halb auf den oder die Pati­en­ten­für­spre­cher hin­ge­wie­sen und erklärt wer­den, wo und zu wel­chen Zei­ten sie erreich­bar sind. Pati­en­ten­für­spre­cher sind unab­hän­gig. Nur so kön­nen sie Ver­trau­en, Akzep­tanz und Glaub­wür­dig­keit bei Pati­en­ten
gewin­nen. Sie sind des­halb weder an Wei­sun­gen der Kli­nik­lei­tun­gen noch an den Dienst­weg gebun­den.

Pflich­ten Pati­en­ten­für­spre­cher

Pati­en­ten­für­spre­cher unter­lie­gen der Schwei­ge­pflicht. Alle Sach­ver­hal­te, die ihnen als Pati­en­ten­für­spre­cher bekannt wer­den, haben sie ver­trau­lich zu behan­deln.

Dar­aus folgt: Pati­en­ten­für­spre­chen­de kön­nen erst dann tätig wer­den, wenn sie von die­ser Schwei­ge­pflicht gegen­über der Kli­nik, den Ärz­ten, der Pfle­ge ent­bun­den sind. Eine schrift­li­che Ent­bin­dung durch den/die Patient/in ist rat­sam! Abhän­gig von der Situa­ti­on kann die Ent­bin­dung von der Schwei­ge­pflicht auch münd­lich erfol­gen, die muss der Pati­en­ten­für­spre­cher in sei­nen Unter­la­gen jedoch auf­füh­ren und doku­men­tie­ren.

Dar­über hin­aus dür­fen Pati­en­ten­für­spre­cher kei­ne medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Rechts­be­ra­tun­gen anbie­ten bzw. durch­füh­ren. Sie dür­fen und sol­len Pati­en­ten aber über ihre Rech­te infor­mie­ren.

Haf­tung und Auf­wands­ent­schä­di­gung

Der BPiK emp­fiehlt, Fra­gen der Haf­tung (z. B. bei Wege-Unfäl­len, bei Fehl­ver­hal­ten oder Kom­pe­tenz­über­schrei­tung) im Rah­men der Bestel­lung durch die Kli­nik zu klä­ren. Pati­en­ten­für­spre­cher sind in der Regel ehren­amt­lich tätig und erhal­ten eine frei zu ver­ein­ba­ren­de Auf­wands­ent­schä­di­gung, in der indi­vi­du­ell anfal­len­de Kos­ten und der
tat­säch­li­che Auf­wand berück­sich­tigt wer­den.

Kon­takt­auf­nah­me

Pati­en­ten und Ange­hö­ri­ge müs­sen rasch und unbü­ro­kra­tisch mit den Pati­en­ten­für­spre­chern Kon­takt auf­neh­men kön­nen: über das Kli­nik­per­so­nal, über eine E‑Mail-Adres­se, einen Brief­kas­ten oder per Tele­fon. Für sei­ne Tätig­keit benö­tigt der Pati­en­ten­für­spre­cher einen
Com­pu­ter mit Intra- und Inter­net­zu­gang sowie ein Tele­fon mit Anruf­be­ant­wor­ter und Ruf­wei­ter­lei­tung. Die Kli­nik stellt dem Pati­en­ten­für­spre­cher einen Raum zur Ver­fü­gung, der für Pati­en­ten gut erreich­bar und für per­sön­li­che, ver­trau­li­che Gesprä­che geeig­net ist. In die­sem Raum soll­ten, je nach ört­li­chem Bedarf, zu fest­ge­leg­ten Zei­ten Sprech­stun­den ange­bo­ten wer­den. Selbst­ver­ständ­lich kom­men Pati­en­ten­für­spre­cher auf Wunsch der Pati­en­ten und Ange­hö­ri­gen auch ans Kran­ken­bett.

Zusam­men­ar­beit mit dem Kran­ken­haus

Die Kli­nik­lei­tung sorgt dafür, dass Pati­en­ten, Ange­hö­ri­ge, Mit­ar­bei­ter und auch die Öffent­lich­keit Kennt­nis vom Ange­bot der Pati­en­ten­für­spra­che erhal­ten: über Fly­er und Aus­hän­ge, über die Inter­net­sei­te der Kli­nik, über Pati­en­ten­bro­schü­ren, durch Medi­en­be­rich­te etc. Die Kli­nik­lei­tung unter­stützt die Pati­en­ten­für­spre­cher in ihrer Arbeit und stellt sicher, dass
die Mit­ar­bei­ter des Kran­ken­hau­ses mit den Pati­en­ten­für­spre­chern ver­trau­ens­voll zusam­men­ar­bei­ten. Pati­en­ten­für­spre­cher sol­len die Pro­ble­me in der Bezie­hung zwi­schen Pati­ent und Kran­ken­haus oder häu­fig vor­ge­brach­te Anlie­gen und Wün­sche, die ihnen bekannt
wer­den, an die Kli­nik­lei­tung wei­ter­ge­ben. Doku­men­ta­tio­nen der Bera­tun­gen, regel­mä­ßi­ge Tätig­keits­be­rich­te und Gesprä­che mit der Kli­nik­lei­tung sind hier emp­feh­lens­wert.

Qua­li­fi­ka­ti­on Pati­en­ten­für­spre­cher

Pati­en­ten­für­spre­cher zeich­nen sich neben ihrer Lebens­er­fah­rung durch Kom­mu­ni­ka­ti­ons­freu­de, Selbst­be­wusst­sein, Enga­ge­ment und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen für Sor­gen und Pro­ble­me ande­rer Men­schen aus. Sie sind empa­thisch vor allem älte­ren Pati­en­ten gegen­über und
besit­zen die Fähig­keit zur Ver­mitt­lung in Kon­flikt­fäl­len. Grund­le­gen­de Kennt­nis­se über das Gesund­heits­we­sen, über Pati­en­ten­rech­te und über die Abläu­fe und Bedin­gun­gen in einem Kran­ken­haus sind hilf­reich. Der BPiK emp­fiehlt, dass sich Pati­en­ten­für­spre­cher regel­mä­ßig wei­ter­bil­den, um über die aktu­el­len Ver­än­de­run­gen im Gesund­heits­we­sen und in der Gesetz­ge­bung infor­miert zu sein und um die regio­na­len Hilfs­an­ge­bo­te (z. B. Selbst­hil­fe­grup­pen) zu ken­nen. Dar­über hin­aus ist der Erfah­rungs­aus­tausch mit Pati­en­ten­für­spre­chern aus ande­ren Kran­ken­häu­sern emp­feh­lens­wert, z. B. im Rah­men der BPiK-Fach­ta­gung auf dem Deut­schen Kran­ken­haus­tag. Die Kli­nik­lei­tung unter­stützt und för­dert die Fort­bil­dung, z. B. durch die Über­nah­me ent­stan­de­ner Kos­ten.

Bedarf an Pati­en­ten­für­spre­chern

Der BPiK emp­fiehlt, an jeder Kli­nik, in jedem Kran­ken­haus bzw. jedem Kran­ken­h­aus­stand­ort min­des­tens einen Pati­en­ten­für­spre­cher zu beschäf­ti­gen. Wie hoch der Bedarf an Pati­en­ten­für­spre­chern in einem Kran­ken­haus ist, hängt von der Grö­ße und Struk­tur des
jewei­li­gen Hau­ses ab. Pati­en­ten­für­spre­cher kön­nen aus­nahms­wei­se auch in meh­re­ren Kran­ken­häu­sern bzw. Kli­nik­stand­or­ten tätig sein. Im Ide­al­fall ist immer für eine Ver­tre­tung des Pati­en­ten­für­spre­chers im Urlaubs- oder Krank­heits­fall zu sor­gen. Haben Per­so­nen in einem
fes­ten Dienst­ver­hält­nis der Klinik/des Kli­nik­ver­ban­des gestan­den, soll­te ihr Aus­schei­den min­des­tens ein Jahr zurück­lie­gen, bevor sie ihr Amt als Pati­en­ten­für­spre­cher antre­ten.

Die­se Leit­li­nie wur­de ver­fasst vom Bun­des­ver­band Pati­en­ten­für­spre­cher in Kran­ken­häu­sern e. V. Stand: Juni 2017.

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Kon­flik­te wäh­rend des Kli­nik­auf­ent­hal­tes stö­ren die Gene­sung und müs­sen des­halb schnell und unbü­ro­kra­tisch gelöst wer­den.

Pati­en­ten­für­spre­cher ste­hen Pati­en­ten und Ange­hö­ri­gen per­sön­lich als Gesprächs­part­ner zur Ver­fü­gung.

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